Für die Behandlung der Störungsbilder aus dem Therapieangebot wird eine ärztliche Verordnung benötigt, die von HNO-Ärzt/innen, Kinderärzt/innen, Neurolog/innen, Kieferorthopäd/innen oder Hausärzt/innen ausgestellt wird. Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel durch die Krankenkassen. Die Patient/innen müssen z. Zt. einen Eigenanteil von 10 % plus einer Verordnungsgebühr von 10€ selbst übernehmen. Kinder sind von der Zuzahlung befreit.
Die Therapie wird als Einzel- oder Gruppentherapie durchgeführt. Die Dauer einer Therapiesitzung beträgt in der Regel 45 Minuten und findet je nach Art und Ausmaß der Störung ein- bis mehrmals wöchentlich statt. Die Therapie kann nach wenigen Sitzungen abgeschlossen sein, aber sich auch über einen langen Zeitraum erstrecken.
In der Regel findet die Therapie in den Praxisräumen statt, kann aber bei Bedarf und entsprechender medizinischer Indikation auch als Hausbesuch durchgeführt werden (z.B. im häuslichen Umfeld, im Alters- und Pflegeheim, im Krankenhaus, in integrativen Kindergärten etc.).
Hat der/die Patient/in eine ärztliche Verordnung für eine Sprech-, Sprach-, Stimm- oder Schlucktherapie bekommen, werden in einem Erstgespräch zunächst der Grund des Kommens geklärt. Es werden eine Anamnese und eine Erstuntersuchung durchgeführt. Diese sind - in Absprache mit dem/der behandelnden Arzt/Ärztin - die Grundlage für den Verlauf, die Dauer und die Häufigkeit der Therapie, so dass eine individuelle, dem Störungsbild entsprechende Behandlung stattfinden kann.
Anmeldung:
Bitte melden Sie sich telefonisch oder persönlich in unserer Praxis an. Manchmal sind Wartezeiten unumgänglich. Nutzen Sie deshalb v.a. bei Kindern bitte die Möglichkeit, sich unverbindlich auf unsere Warteliste setzen zu lassen.
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